Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.2006 - 1 B 119.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27880
BVerwG, 13.01.2006 - 1 B 119.05 (https://dejure.org/2006,27880)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2006 - 1 B 119.05 (https://dejure.org/2006,27880)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 1 B 119.05 (https://dejure.org/2006,27880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,27880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens auf Grund einstimmiger Erledigungserklärung der Parteien - Kostentragungspflicht des vorraussichtlich im Falle der Fortsetzung des Verfahrens Unterlegenen - Veranlassung der Erledigung durch eigenen Willensentschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2006 - 1 B 119.05
    Danach ist der Beklagte mit den Verfahrenskosten zu belasten, weil er den Kläger ohne Änderung der Sach- und Rechtslage unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - durch Aufhebung der angefochtenen Ausweisungsverfügung klaglos gestellt hat.
  • VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04

    Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004

    Nur wenn die innere oder äußere Sicherheit des Bundes oder der Länder selbst, d.h. die Sicherheit ihrer Einrichtungen, der Amtsführung ihrer Organe und des friedlichen und freien Zusammenlebens der Bewohner, ferner die Sicherheit lebenswichtiger Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen gefährdet ist und diese Gefährdung die bloße Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit in beachtlichem Maße übersteigt, liegt eine Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland vor (so auch OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644]).

    Allein der Inhalt der Predigt mit Kritik am Irak-Krieg und das Bittgebet reichen nicht aus, um eine Tätigkeit für diese Organisationen nachzuweisen (s.u. b.), zumal es sich um eine einmalige Predigertätigkeit und nicht um kontinuierlich wiederkehrende Ausführungen handelte (zur gegenteiligen Konstellation: OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, Rn. 26, NVwZ-RR 2006, 643 [645]).

    Aus Sinn und Zweck der Stufung der Ausweisungstatbestände in Ermessens-, Regel- und zwingende Ausweisungen lässt sich aber ableiten, dass bei ähnlichen Sachverhalten die Gründe für die Regelausweisung nach ihrem Gewicht nicht hinter den Gründen für die Ermessensausweisung zurückbleiben dürfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644f.]).

    Danach ist unter Aufforderung ein über bloßes Befürworten hinausgehendes, ausdrückliches Einwirken auf andere mit dem Ziel zu verstehen, in ihnen den Entschluss zu bestimmten Handlungen hervorzurufen (OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644f.]; Discher, in: GK-AufenthG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2007, § 54 Rn. 687; sowie Lenckner/Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 130 Rn. 5b m.w.N., und Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 111 Rn. 3).

    Angesichts des geschilderten Charakters des vom Beklagten beanstandeten Freitagsgebets des Klägers am 12. August 2005 ist auch weder der Tatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 8b AufenthG (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, Rn. 26, NVwZ-RR 2006, 643 [645]) noch des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG i.V.m. insbesondere den §§ 86, 102 f., 111, 125, 126, 130, 185 StGB erfüllt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht