Rechtsprechung
BVerwG, 13.01.2006 - 1 B 119.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens auf Grund einstimmiger Erledigungserklärung der Parteien - Kostentragungspflicht des vorraussichtlich im Falle der Fortsetzung des Verfahrens Unterlegenen - Veranlassung der Erledigung durch eigenen Willensentschluss
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- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 11 S 770/05
- BVerwG, 13.01.2006 - 1 B 119.05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2006 - 1 B 119.05
Danach ist der Beklagte mit den Verfahrenskosten zu belasten, weil er den Kläger ohne Änderung der Sach- und Rechtslage unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - durch Aufhebung der angefochtenen Ausweisungsverfügung klaglos gestellt hat.
- VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04
Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004
Nur wenn die innere oder äußere Sicherheit des Bundes oder der Länder selbst, d.h. die Sicherheit ihrer Einrichtungen, der Amtsführung ihrer Organe und des friedlichen und freien Zusammenlebens der Bewohner, ferner die Sicherheit lebenswichtiger Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen gefährdet ist und diese Gefährdung die bloße Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit in beachtlichem Maße übersteigt, liegt eine Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland vor (so auch OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644]).Allein der Inhalt der Predigt mit Kritik am Irak-Krieg und das Bittgebet reichen nicht aus, um eine Tätigkeit für diese Organisationen nachzuweisen (s.u. b.), zumal es sich um eine einmalige Predigertätigkeit und nicht um kontinuierlich wiederkehrende Ausführungen handelte (zur gegenteiligen Konstellation: OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, Rn. 26, NVwZ-RR 2006, 643 [645]).
Aus Sinn und Zweck der Stufung der Ausweisungstatbestände in Ermessens-, Regel- und zwingende Ausweisungen lässt sich aber ableiten, dass bei ähnlichen Sachverhalten die Gründe für die Regelausweisung nach ihrem Gewicht nicht hinter den Gründen für die Ermessensausweisung zurückbleiben dürfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644f.]).
Danach ist unter Aufforderung ein über bloßes Befürworten hinausgehendes, ausdrückliches Einwirken auf andere mit dem Ziel zu verstehen, in ihnen den Entschluss zu bestimmten Handlungen hervorzurufen (OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644f.];… Discher, in: GK-AufenthG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2007, § 54 Rn. 687;… sowie Lenckner/Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 130 Rn. 5b m.w.N., und Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 111 Rn. 3).
Angesichts des geschilderten Charakters des vom Beklagten beanstandeten Freitagsgebets des Klägers am 12. August 2005 ist auch weder der Tatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 8b AufenthG (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, Rn. 26, NVwZ-RR 2006, 643 [645]) noch des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG i.V.m. insbesondere den §§ 86, 102 f., 111, 125, 126, 130, 185 StGB erfüllt.